Hinweise zum Jugendschutz in der MBS-Arena
Zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt insbesondere zu Konzertveranstaltungen in der MBS-Arena nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
Für einen Veranstaltungsbesuch in der MBS-Arena besteht seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes für die Personensorgeberechtigten (z.B. die Eltern) die Möglichkeit, für einen Veranstaltungsbesuch einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der das minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt.Somit kann Ihr Kind in Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.
Beim Erteilen der Erziehungsbeauftragung ist auf Folgendes zu achten:
- Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
- Die erziehungsbeauftragte Person muss reif genug sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
- Beim abendlichen Veranstaltungsbesuch muss die Heimfahrt des Kindes gewährleistet sein.
- Es muss sichergestellt sein, dass während der Begleitung des Kindes die erziehungsbeauftragte Person nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel steht.
Auch wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen, tragen Sie grundsätzlich in Hinsicht der Aufsichtspflicht und sämtlicher haftungsrechtlicher Regelungen die volle Verantwortung für Ihr Kind.
Für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung Im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG halten wir für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung entsprechende Vordrucke für Sie bereit