Jugendschutz

Hinweise zum Jugendschutz in der MBS-Arena

Zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt insbesondere zu Konzertveranstaltungen in der MBS-Arena nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

Für einen Veranstaltungsbesuch in der MBS-Arena besteht seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes für die Personensorgeberechtigten (z.B. die Eltern) die Möglichkeit, für einen Veranstaltungsbesuch einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der das minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt.Somit kann Ihr Kind in Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.

Beim Erteilen der Erziehungsbeauftragung ist auf Folgendes zu achten:

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
  • Die erziehungsbeauftragte Person muss reif genug sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
  • Beim abendlichen Veranstaltungsbesuch muss die Heimfahrt des Kindes gewährleistet sein.
  • Es muss sichergestellt sein, dass während der Begleitung des Kindes die erziehungsbeauftragte Person nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel steht.

Auch wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen, tragen Sie grundsätzlich in Hinsicht der Aufsichtspflicht und sämtlicher haftungsrechtlicher Regelungen die volle Verantwortung für Ihr Kind.

Für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung Im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG halten wir für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung entsprechende Vordrucke für Sie bereit

 

In Ergänzung dazu gilt:

1.Bei Konzert-/Tanzveranstaltungen:

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist aus ausnahmslos der o.g. Vordruck für die Erziehungsbeauftragung zu verwenden. Ohne Begleitung haben Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keinen Zutritt, jedoch in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten Zutritt ohne zeitliche Beschränkung. Ohne Begleitung haben Jugendliche über 16 Jahren und unter 18 Jahren Zutritt bis max. 24:00 Uhr.

2.Bei sonstigen Entertainment-/Sport- und Familienveranstaltungen:

Hier ist in der Regel eine Erziehungsbeauftragung nicht erforderlich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben auch ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten Zutritt bis max. 23:00 Uhr. Jugendliche über 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung eines Beauftragten oder Berechtigten jedoch Zutritt ohne zeitliche Beschränkung.

3.Bei jugendgefährdenden Veranstaltungen im Sinne § 7 Jugendschutzgesetz (JuSchG):

Sofern es sich bei einer Veranstaltung um eine jugendgefährdende Veranstaltung im Sinne des § 7 JuSchG handelt, gelten im Einzelfall Abweichungen davon, die gesondert zu erfragen sind.

 

Kontakt

Betreiber:
Luftschiffhafen Potsdam GmbH
Olympischer Weg 2
14471 Potsdam

Email: info (at) mbs-arena.de
Phone: +49 (0) 331 50 57 10 3
Fax: +49 (0) 331 50 57 10 99

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